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Zitat:
"der Besitz geringer Mengen" ist noch nicht strafbar und diese Menge entspricht dann der geschätzten Eigenkonsummenge. Also stimmig. Zu den Kopien: Das kann man hin- oder herbiegen. Von Spielen mit Kopierschutz darf man keine Sicherheitskopien mehr machen. Egal ob der KS mitgebrannt wird oder nicht. |