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Alt 24-03-2004, 13:20
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Ich muß mich korrigieren: Arafat darf nicht als Kriegsgefangener erschossen werden. Er darf allerdings im Rahmen von Kampfhandlungen erschossen werden. (Wenn dies auch dem Protokoll von Oslo wiederspräche.)

Jaja, Völkerrecht ist kompliziert. Bis zum zweiten Weltkrieg waren für Terrorakte von Zivilisten gegen Invasionsarmeen sogar Vergeltungserschiessungen vorgesehen. Ich glaube für einen toten Soldaten durfte man 10 Zivilisten erschiessen. Das haben die Deutschen ja auch gemacht, war in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. Wenn sie aber 11 erschossen haben war's ein Kriegsverbrechen. Ja, so macht Völkerrecht Spaß!

Neoprophan: Ich weiß, daß sich die Leute nicht unbedingt an das Völkerrecht halten. Darum ging es aber nicht in dieser Erörterung. Ich wollte nur nachweisen, daß die Vernichtung von Jassin mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung steht.

Achja, nochmal ganz klar: Soldaten in Uniform dürfen nach Gefangennahme grundsätzlich nicht als Spione oder Saboteure erschossen werden. Auch dann nicht, wenn sie hinter den feindlichen Linien Fabriken sprengen, Brände legen, Soldaten erschiessen oder Stellungen auskundschaften. Sie sind dann keine Spione, sondern reguläre Soldaten mit der Funktion Aufklärer oder Kombattant. Wenn also ein feindlicher Soldat sich nachts in Uniform etwa an einer feindlichen Küste absetzen läßt, dort die feindlichen Stellungen erkundet und dann wieder zu seinem Schiff zurückkehrt (sowas ist im amerikansichen Unabhängigkeitskrieg vorgekommen und diejenigen haben aus ebendiesem Grund dabei bewußt Uniform getragen), darf er nach Gefangennahme nicht als Spion erschossen werden. Trägt er aber keine Uniform, ist er ein Spion und darf erschossen werden.

Generell sind die Möglichkeiten eines Aufklärers in Uniform eben begrenzt, da er leicht erkannt wird. Daß Spezialtruppen oder Kavallerie immer schon hinter den feindlichen Linien operiert haben, ist ja sowieso klar. Nicht jeder Krieg hat klare Fronten, manche sogar gar keine.

Geändert von Churchill (24-03-2004 um 13:36 Uhr).
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Alt 24-03-2004, 13:53
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Ich muß mich korrigieren: Arafat darf nicht als Kriegsgefangener erschossen werden. Er darf allerdings im Rahmen von Kampfhandlungen erschossen werden. (Wenn dies auch dem Protokoll von Oslo wiederspräche.)

Jaja, Völkerrecht ist kompliziert. Bis zum zweiten Weltkrieg waren für Terrorakte von Zivilisten gegen Invasionsarmeen sogar Vergeltungserschiessungen vorgesehen. Ich glaube, für einen toten Soldaten durfte man 10 Zivilisten erschiessen. Das haben die Deutschen ja auch gemacht, war in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. Wenn sie aber 11 erschossen haben war's ein Kriegsverbrechen. Ja, so macht Völkerrecht Spaß!

Neoprophan: Ich weiß, daß sich die Leute nicht unbedingt an das Völkerrecht halten. Darum ging es aber nicht in dieser Erörterung. Ich wollte nur nachweisen, daß die Vernichtung von Jassin mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung steht.

Achja, nochmal ganz klar: Soldaten in Uniform dürfen nach Gefangennahme grundsätzlich nicht als Spione oder Saboteure erschossen werden. Auch dann nicht, wenn sie hinter den feindlichen Linien Fabriken sprengen, Brände legen, Soldaten erschiessen oder Stellungen auskundschaften. Sie sind dann keine Spione, sondern reguläre Soldaten mit der Funktion Aufklärer oder Kombattant. Wenn also ein feindlicher Soldat sich nachts in Uniform etwa an einer feindlichen Küste absetzen läßt, dort die feindlichen Stellungen erkundet und dann wieder zu seinem Schiff zurückkehrt (sowas ist im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg vorgekommen und diejenigen haben aus ebendiesem Grund dabei bewußt Uniform getragen), darf er nach Gefangennahme nicht als Spion erschossen werden. Trägt er aber keine Uniform, ist er ein Spion und darf erschossen werden.

Generell sind die Möglichkeiten eines Aufklärers in Uniform eben begrenzt, da er leicht erkannt wird. Daß Spezialtruppen oder Kavallerie immer schon hinter den feindlichen Linien operiert haben, ist ja sowieso klar. Nicht jeder Krieg hat klare Fronten, manche sogar gar keine.

Zitat:
Zitat von Neoprophan
Ja und, dann kann ich aber dort unten auch jeden Erschießen. Okey ich könnte jetzt wenn ein Krieg herrschen würde und mein Nachbar mich Beleidigt hat, meinen Nachbar erschießen. Die begründung dafür hab ich auch schon, ich hab einen Soldaten der Feindlichen Armee bei ihn gesehen, und er hat ihn anscheinend Informationen weitergegeben, also ein Spion. Nachweisen kann das dann keiner, aber er war nicht in Uniform und damit müsste ich doch auch durchkommen.
1. Du darfst deinen Nachbarn erschiessen, wenn du selber Soldat bist, und der Nachbar dich angreift. Dann ist er ein feindlicher Saboteur.
2. Wenn du kein Soldat bist und er keine Uniform trägt und es kommt zu Erschiessungen oder Kampfhandlungen, ist es eine zivile Auseinandersetzung, die das Völkerrecht nicht behandelt.
3. Wenn er die Uniform einer feindlichen Armee trägt, darfst du ihn als Soldat im Kampf erschiessen, jedoch nicht, nachdem du ihn gefangengenommen hast. Denn dann wäre er Kriegsgefangener.
4. Wenn du kein Soldat bist und er die Uniform einer feindlichen Armee trägt, darfst du ihn nicht erschiessen, selbst wenn er dich angreift. Das wäre Partisanentätigkeit deinerseits und nach dem Völkerrecht verboten.
5. Wenn du Soldat bist und siehst, daß er militärische Objekte ausspioniert, oder militärische Geheimnisse verrät, darfst du ihn sowohl im Kampf erschiessen, als auch nach Gefangennahme, weil er ein Spion ist. Dasselbe gilt, wenn er irgendwelche Anschläge verübt. (Etwa dein Haus in die Luft sprengt.)
6. Wenn du kein Soldat bist und er spioniert oder Anschläge verübt, darfst du ihn auf keinen Fall erschiessen, da das wieder Partisanentätigkeit wäre. Du könntest dafür selbst nach dem Völkerrecht erschossen werden.

Anmerkung: als Soldat mußt du unbedingt Uniform tragen. Also vor dem Erschiessen anziehen, sonst bist du ein Partisan, auch wenn du Mitglied der Armee bist.

Erklärung: Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten. Nichtkombattanten dürfen nicht als solche angegriffen werden, es sei denn das Hauptziel ist ein militärisches. Z.B. Artilleriebeschuß auf eine feindliche Stellung, Zivilisten gehen dabei unbeabsichtigt drauf.

Die Nichtkombattanten dürfen nicht in die Kampfhandlungen eingreifen. Tun sie das, dürfen sie standrechtlich erschossen werden. (So wurden Zivilisten, die englische Flieger im zweiten Weltkrieg nach Gefangennahme auf der Straße töteten, nach dem Krieg von den Alliierten gemäß Völkerrecht hingerichtet.)

Kombattanten dürfen nur im Kampf, nicht aber nach Gefangennahme erschossen werden. Außerdem stehen ihnen festgelegte Rechte in Gefangenschaft zu.

So, ist doch alles ganz klar! Also haltet euch als Nichtkombattanten daran, dann werdet ihr auch nicht erschossen. Vermutlich nicht.

Geändert von Churchill (24-03-2004 um 14:03 Uhr).
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