CommNews Forum Home  

Zurück   CnC Foren > Verschiedenes > Off-Topic

Antworten
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
  #1  
Alt 28-03-2004, 17:33
Benutzerbild von Gonzo
Gonzo Gonzo ist offline
Cabal

 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Berlin
Beiträge: 2.476
Gonzo hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Style: USA
sei dir da nicht so sicher, meiner meinung nach gibt es das gesetz schon
(kann mich auch irren)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28-03-2004, 18:36
Benutzerbild von ONeil
ONeil ONeil ist offline
Commander

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Deutschland
Beiträge: 6.131
ONeil hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: ONeil
Style: Dune
Schieß du mal mit ner MP ein Passagierflugzeug ab
Wenn es das Gesetz gäbe, wer sollte das Flugzeug abschießen? BW darf ja nicht...

Hm, wenn man das mal anders sieht: Jeder hier der die Tötung von Yassin befürwortet, spricht sich ja automatisch auch für die Todesstrafe und für den Regierungschef als Richter aus. Interessant.
__________________
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28-03-2004, 19:11
Benutzerbild von Magicq99
Magicq99 Magicq99 ist offline
Juggernaut Mechaniker

 
Registriert seit: Dec 2000
Beiträge: 1.347
Magicq99 hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Magicq99 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Wieso sollte die BW das nicht dürfen?

Die Sicherung des deutschen Luftraums ist meines Wissens nach eine der Aufgaben der Luftwaffe. Oder hat die Polizei etwa Kampfflugzeuge?

NACHTRAG:
Das aktuellste was ich dazu finden konnte:
http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...ID5319,00.html

Es gibt also wohl im Moment noch eine Diskussion darüber was in solch einem Fall gemacht wird.
__________________

Geändert von Magicq99 (28-03-2004 um 19:50 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28-03-2004, 19:53
Benutzerbild von m1a22
m1a22 m1a22 ist offline
******

 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 7.689
m1a22 ist ein...
m1a22 eine Nachricht über ICQ schicken m1a22 eine Nachricht über MSN schicken
OL Nick: m1a22
Style: Allie
Zitat:
Zitat von googonzo
sei dir da nicht so sicher, meiner meinung nach gibt es das gesetz schon
(kann mich auch irren)
Du irrst dich.
Es gibt dieses Gesetz nicht, weils noch immer in der Diskussion steht.

@ONeill und Magiq99
In diesem Fall ist es eine interne Angelegenheit, die dem Innenministerium unterstellt ist. Daher darf nur der BGS als auch die Polizei an die Sache. Die Bundeswehr darf sich (vom GG her) nicht in die innere Sicherheit einmischen. Erst im V-Fall hat die Bw die nötigen Befugnisse.
Die Luftwaffe wird erst aktiv, wenn eine kriegerische Handlung bzw. der V-Fall vorliegt und erst dann darf die Luftwaffe eingreifen. Terrorismus aber obliegt der Zuständigkeit des BGS (und damit dem Bundesinnenministerium). Für die Erklärung des V-Falls bedarfes im übrigen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages.
__________________
Deutschland & Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28-03-2004, 20:09
Benutzerbild von Magicq99
Magicq99 Magicq99 ist offline
Juggernaut Mechaniker

 
Registriert seit: Dec 2000
Beiträge: 1.347
Magicq99 hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Magicq99 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Zitat:
Zitat von m1a22
Du irrst dich.
Es gibt dieses Gesetz nicht, weils noch immer in der Diskussion steht.

@ONeill und Magiq99
In diesem Fall ist es eine interne Angelegenheit, die dem Innenministerium unterstellt ist. Daher darf nur der BGS als auch die Polizei an die Sache. Die Bundeswehr darf sich (vom GG her) nicht in die innere Sicherheit einmischen. Erst im V-Fall hat die Bw die nötigen Befugnisse.
Die Luftwaffe wird erst aktiv, wenn eine kriegerische Handlung bzw. der V-Fall vorliegt und erst dann darf die Luftwaffe eingreifen. Terrorismus aber obliegt der Zuständigkeit des BGS (und damit dem Bundesinnenministerium). Für die Erklärung des V-Falls bedarfes im übrigen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages.
Ich verstehe schon wie Du das meinst. Aber wenn man ein entführtes Flugzeug, das möglicherweise als Suizidattacke verwendet wird, als Verletzung des deutschen Luftraumes ansieht, dann wäre das Sache der Luftwaffe.
Als damals dieser durchgeknallte Typ mit seinem Sportflugzeug durch Frankfurt flog starte doch auch die Luftwaffe mit Abfangjägern, so weit ich mich noch daran erinnern kann.
__________________
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28-03-2004, 20:19
Benutzerbild von m1a22
m1a22 m1a22 ist offline
******

 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 7.689
m1a22 ist ein...
m1a22 eine Nachricht über ICQ schicken m1a22 eine Nachricht über MSN schicken
OL Nick: m1a22
Style: Allie
Eben nicht, weil es nicht Verletzung des Luftraumes wäre, den es handet sich noch immer um eine zivile Maschine. Verletzung des deutschen Luftraumes beinhaltet, dass Streitkräfte einer feindlichen Nationin den deutschen Luftraum eindringen, eine gekaperte Zivilmaschine gehört nicht dazu.

Das ist ja das Dilemma und warum es die Diskussion um diese Thematik gibt. daher bleibt es dabei, dass dies die Zuständigkeit des Bundesinnenminesteriums ist (Art. 35 Abs. 2, Art 87. Abs. 4, Art. 91 Abs. 1+2 des GG).

Ja, damals wurden zwei Phantom-Jäger der Luftwaffe entsendet, aber abschiessen hätten sie ihn nicht dürfen. Aber auch der Einsatz selbst war gesetzlich fragwürdig. Für den Abschuß wäre auch ein Bundestagsbeschluß nötig gewesen.
__________________
Deutschland & Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
Mit Zitat antworten
Antworten

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:45 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS

Affiliates
United Forum GetBoinKeD cnc.onlinewelten.de