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#1
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sei dir da nicht so sicher, meiner meinung nach gibt es das gesetz schon
(kann mich auch irren) |
#2
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Schieß du mal mit ner MP ein Passagierflugzeug ab
![]() Wenn es das Gesetz gäbe, wer sollte das Flugzeug abschießen? BW darf ja nicht... Hm, wenn man das mal anders sieht: Jeder hier der die Tötung von Yassin befürwortet, spricht sich ja automatisch auch für die Todesstrafe und für den Regierungschef als Richter aus. Interessant.
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#3
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Wieso sollte die BW das nicht dürfen?
Die Sicherung des deutschen Luftraums ist meines Wissens nach eine der Aufgaben der Luftwaffe. Oder hat die Polizei etwa Kampfflugzeuge? NACHTRAG: Das aktuellste was ich dazu finden konnte: http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...ID5319,00.html Es gibt also wohl im Moment noch eine Diskussion darüber was in solch einem Fall gemacht wird. Geändert von Magicq99 (28-03-2004 um 19:50 Uhr). |
#4
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Zitat:
Es gibt dieses Gesetz nicht, weils noch immer in der Diskussion steht. @ONeill und Magiq99 In diesem Fall ist es eine interne Angelegenheit, die dem Innenministerium unterstellt ist. Daher darf nur der BGS als auch die Polizei an die Sache. Die Bundeswehr darf sich (vom GG her) nicht in die innere Sicherheit einmischen. Erst im V-Fall hat die Bw die nötigen Befugnisse. Die Luftwaffe wird erst aktiv, wenn eine kriegerische Handlung bzw. der V-Fall vorliegt und erst dann darf die Luftwaffe eingreifen. Terrorismus aber obliegt der Zuständigkeit des BGS (und damit dem Bundesinnenministerium). Für die Erklärung des V-Falls bedarfes im übrigen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages.
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![]() ![]() Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator Die 1.Liga 08/09 steht an: Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1 SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague) |
#5
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Zitat:
Als damals dieser durchgeknallte Typ mit seinem Sportflugzeug durch Frankfurt flog starte doch auch die Luftwaffe mit Abfangjägern, so weit ich mich noch daran erinnern kann. |
#6
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Eben nicht, weil es nicht Verletzung des Luftraumes wäre, den es handet sich noch immer um eine zivile Maschine. Verletzung des deutschen Luftraumes beinhaltet, dass Streitkräfte einer feindlichen Nationin den deutschen Luftraum eindringen, eine gekaperte Zivilmaschine gehört nicht dazu.
Das ist ja das Dilemma und warum es die Diskussion um diese Thematik gibt. daher bleibt es dabei, dass dies die Zuständigkeit des Bundesinnenminesteriums ist (Art. 35 Abs. 2, Art 87. Abs. 4, Art. 91 Abs. 1+2 des GG). Ja, damals wurden zwei Phantom-Jäger der Luftwaffe entsendet, aber abschiessen hätten sie ihn nicht dürfen. Aber auch der Einsatz selbst war gesetzlich fragwürdig. Für den Abschuß wäre auch ein Bundestagsbeschluß nötig gewesen.
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