Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann |
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9 | 32,14% |
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden |
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13 | 46,43% |
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente |
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6 | 21,43% |
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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#1
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Ich bin für absolutes Folterverbot. Folter ist ein Mittel aus barbarischen Zeiten, die heutzutage abschreckendes Beispiel und nicht Vorbild sein sollten.
Jede Art von Sonderregelung oder Ausnahmen wäre ein Überschreiten der ethisch-moralischen Hemmschwelle und damit ein erster Schritt hin zum Missbrauch. Das Argument "wenn der Täter schon feststeht" ist hinfällig. Es hat schon öfters Fälle gegeben in denen Menschen (aus welchen Gründen auch immer) Verbrechen anderer gestanden haben und unter Folter könnte man jenen alles in den Mund legen, was man hören will. Zudem wäre dann der nächste logische Schritt das Einsetzen von Folter, um ein Geständnis zu erhalten. Natürlich "nur wenn die Schuld des Täters schon feststeht". Churchills Standpunkt ist zwar durchaus nachvollziehbar und schlüssig, allerdings beinhaltet auch diese Einstellung schon ein Herabsetzen der Hemmschwelle. Auch wenn Folter gesetzlich geächtet wäre, so ist sie "unter bestimmten Bedingungen" toleriert (muss nicht mal akzeptiert sein, toleriert reicht auch schon). Das klingt für mich fast schon nach dem ersten Schritt hin zum Kavaliersdelikt. Der Zeitpunkt, ab dem etwas ethisch Verwerfliches (denn das ist es zweifellos) nicht bedingungslos (und ich meine absolut bedingungslos) geächtet, sondern nur gesetzlich untersagt ist, ist die Hemmschwelle schon bedeutend herabgesetzt.
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ΑΓΕΩΜΕΤΡΗΤΟΣ ΜΗΔΕΙΣ ΕΙΟΙΤΩ. BERGE BRAUCHEN KEINE MENSCHEN!
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