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Nein, bei Computerspielen findet auch keine Zensur statt. Zensur wäre wenn die BPJS oder ähnliches ein Spiel eigenhändig zensiert, d.h. z.B Stellen herausschneidet. Da aber bei dt Versionen die Blutszenen vom Hersteller entfernt werden ist es keine Zensur um eigentlichen Sinne, nur eine entschärfte Fassung, aber nicht zensierte. In der PC-Action ist ein Interview mit einer BPJS-Mitarbeiterin und daraus geht hervor: zum Thema VERBOT: selbst ein verbotenes Spiel wie Wolfenstein 3D darf man besitzen, man macht sich nicht strafbar wenn man es bestitzt. Es darf dir nur nicht verkauft werden, aber wenn du es z.B. vor dem Verbot kaufst, d.h. als es noch nicht verboten war, dann macht man sich nicht strafbar wenn es verboten wird und man es trotzdem besitzt. VERBOT und INDIZIERUNG durch die BPJS gilt nur für den Handel (Verkauf), nicht für Privatbesitz. Ein minderjahriger darf ein indiziertes Spiel besitzen, es darf ihm nur keiner Verkaufen. Ein vebotenes Spiel darf auch jeder besitzen, es darf nur niemand verkaufen. [Dieser Beitrag wurde von Magicq99 am 04. Januar 2001 editiert.] |