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#1
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Ja, die C&C-Diskussion hat aber in dem Thread eigentlich keine Daseinsberechtigung
![]() Natürlich kann man betrügen, wenn man will. Das gilt aber immer. Im Zweifelsfall kann man immer noch Nachnahme schicken oder nur für Selbstabholer anbieten. Bei Nachnahme hast du maximal die Portokosten verloren und der Annahmeverweigerer kriegt hier einige Probleme ohne dass er daraus Nutzen zieht. Und wenn jemand bei mir verkommt und sich dann weigert, das Zeug zu bezahlen, sag ich "Alles klar" und mach die Tür wieder zu ![]() Übrigens ist rechtliche Belangbarkeit nicht auf eBay beschränkt.
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#2
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nachname ist eine möglichkeit! ..jedoch, wenn jemand ein spiel verkauft das, wie er sagt, unregistriert ist, der käufer zocken will und merkt es ist regisitriert - ist er schon angeschissen und demnach abgelinkt.
wenn man jetzt sagt, okay der verkäufer wird vom board gebannt - wow, dann liegt die verantwortung wieder bei uns. d.h. wir müssen beweisen - ist er nun abgelinkt worden oder nicht. wie soll das fehlerlos ablaufen? ich denke da wird schon eine gewisse problematik auf uns zukommen... Zitat:
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