#1
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![]() So, nachdem Generals vorläufig indiziert wird (ich denke das wird auch endgültig indiziert *leider*).. hab ich mal folgende Frage/n:
[list=a][*]Werden Games-Magazine weiterhin über Generals berichten dürfen ?[*]Wird es weitere Patches geben .. und wenn ja wo wird dies bekanntgegeben (außer beim Auto-Update) ?[*]Darf Generals noch geschrieben werden .. oder muß man dann "G****als" schreiben ?[*]Wird die PC-Games weiterhin zum Thema GENERALS berichten ?[/list=a] |
#2
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Zeitungen werden wenn dann nur noch am rande und wie du etwas übertrieben dargestellt hast eben "unidentifizierbar". Vermutlich wird aber nichts mehr darüber zu lesen sein.
Über Patches erfährst du sicher auch hier noch was, denn diskussionen ünber das spiel sind weiter erlaubt und ausserdem kann cnchq ja auch ccg stat dem namen schreiben. Patches gibt es eh weioter den Deutschland ist zwar ein großer aber nur ein markt, EA bedient ja weiterhin Europa, Asien, Afrika... |
#3
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Afrika ?
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#4
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Kann mir mal jemand sagen ob jetzt die Deitsche Fassung oder die AMI Version Indiziert wird ?? ODER BEIDE ??? Das konnte mir bis jetzt keiner beantworten !!!
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#5
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Beide ! Da es beides Command & Conquer Generals heisst. Somit sind dann auch folgende Teile mit gleichem Namen auch indiziert.
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#6
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Wie wird sich Cnchq verhalten? Werdet/dürft ihr weiter über ccg berichten?
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#7
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klar werden sie, warum net?
auf www.planetquake.de berichten sie seit 4 Jahren über QUAKE3 und auf www.planetwolfenstein.de auch über RETURN TO CASTLE WOLFENSTEIN, beides indiziert, aber egal, wird ja keine Werbung für gemacht. |
#8
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Da hab ich auch mal ne frage! darf man auf der eigenen HP auch keine CCG Bilder mehr zur drauf tun?
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#9
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klar mach einfach ist doch mehr oder weniger egal. Ich würd vieleicht nur zuschreiben das die Bilde rdann erst ab 18 sind oder so
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#10
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ich hatte mich damals mal weitergehend damit beschäfftigt als Quake 1 indiziert wurde *seufz*
Leider wird es dann auf CnC HQ auch einige einstriche geben müssen was bilder usw angeht. Laut gesetz dürfen die dannnurnoch an personen ab 18 jahren zugänglich gemacht werden. Ode rman bewegt sich halt in ner grauzone und wenn nen doofer anwalt dann mal denkt einen abmahnen zu müssen steht man doof dar. |
#11
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Mann endert den seiten namen einfach in www.cnchq.ch und die seite kan so bleiebn wie sie is
ich glaube es sollte auch mit www.cnchq.at gehen ???
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#12
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Irrtum bei einer Seite kommt es nicht darauf an welche domain sie hat sondern wo sie gehosted ist und wer der im impressum aufgewiesene Betreiber ist.
Sonst könnten alle die was illegales tun sich ja einfach ne domain von nem rechtfreiem inselstaat holen (z.b. .tu) und damit wäre die sache erledigt. Falsch. |
#13
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Wen der Server in der Schweiz oder in Östereich wäre dan sollte das doch gehen man müste vieleicht es über eine firma dort laufen lassen oder irgendwie so aber einen weg muss es geben
und das get nicht bei auf der ganzen welt verbotenen sachen das mit dem Inselstat das geht nur um ein gesez eines einzelnen landes zu umgehen
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#14
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Zitat:
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