#1
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Ich suche gute Ideen zum GEZ "Problem"
GEZ = Gebühreneinzugszentrale
Offiziell bin ich ja in meiner Hütte der Haushaltsvorstand. Unsere GEZ Gebühren laufen Buchungstechnisch allerdings nicht über meinen Namen, sondern der Finanzministerin. So weit, so gut........... Allerdings befinden sich in meinem Haushalt noch zusätzlich 2 weitere Personen. Merkwürdigerweise wurden die beiden von der GEZ gezielt angeschrieben. Wieso haben die Beiden Post bekommen, und nicht ich? Woher haben die die Namen und Adressen? Das erste Schreiben der GEZ ging gleich in den Müll. Aber die lassen ja ned locker und schreiben weiter. Wie geht ihr mit Post dieser Art um? Wie ich schon mitbekommen habe, sind Rundschreiben dieser Art gerade in Mode. Die Krönung ist ja noch, das wir das Porto für die Rücksendung bezahlen sollen. ![]() |
#2
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Immer wieder in den Müll werfen, die GEZ muss dir nachweisen das du die Geräte 1. besitzt und 2. nicht angemeldet hast, ersteres ist sehr schwer da ich bezweifeil das jemand die GEZ einfach so bei sich rein lässt.
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#3
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ich würd das nicht auf die leichte schulter nehmen.für mich nen sauhaufen mit viel krimineller energie.sich gegen die zu wehren ist nicht einfach.
aber nicht antworten ist der falsche weg. guck mal hier: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#2 da gibts ein paar antworten auf deine fragen |
#4
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Das die GEZ Mitarbeiter mt allen erlaubten und unerlaubten Mitteln arbeiten, hat sich auch schon bis zu mir rumgesprochen.
Nur mit "Wegschmeissen" der Post kommt man ja auch nicht weiter. Müssen die Mitbewohner alle Daten Ordnungsgemäss ausfüllen? Wie Geburtsdatum usw. Was geht die das an? Wenn wir den Mist schon ausfüllen, bin ich verpflichtet auch noch das Rückporto zu zahlen? Oder kann ich es unfrankiert mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger" zurückschichen? @Frank, Danke. Ich suche auch noch noch Erfahrungen zu dem Thema mit dem Sauhaufen. ^^ Geändert von Germane45 (27-11-2008 um 21:54 Uhr). |
#5
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Also "Porto zahlt Empfänger" geht nicht. Dann nehmen die den Brief nicht an. Habe ich 3mal gemacht.
![]() Habe dann dort angerufen das die mir bitte beim nächsten Brief eine Briefmarke mitschicken sollen, damit der Brief endlich bei denen an kommt. Ich glaube die Frau am Telefon dachte ich wolle sie verarschen und hat gleich vorgeschlagen das telefonisch zu klären, habe aber abgelehnt mit der Begründung das ich telefonisch überhaupt nichts abschließen werde, egal was es ist. Zumal das mit dem Kontoeinzug auch gar nicht geklappt hätte, oder? Nach 2 oder 3 weiteren Briefen wurde mir das ganze dann aber doch zu dumm und ich habe mir eine Briefmarke gekauft und den Brief ordnungsgemäß verschickt ![]() ![]() Allerdings kannst du sie so wenigstens etwas "ärgern". Für jeden Brief den die dir schicken kostet die das ja Geld. Die nette Person die den Brief verfasst bekommt ja auch ihr Gehalt ![]() |
#6
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achja die GEZ
![]() es gilt folgendes: -jeder hat auskunftspflicht gegenüber der gez -jeder muss seine geräte anmelden und die gebühren für zahlen aber -die gez muss grundsätzlich beweisen dass du ein/mehrere geräte besitzt solltest du falsche aussagen machen (nix vorhanden trotz tv+radio im wohnzimmer) die gez darf nicht ohne deine erlaubnis deine wohnung betreten, sollte mal nen fahnder klingeln kann man dennoch sagen man hätte nix und tür zu machen die gez darf nicht dein grundstück betreten um in dein auto zu schaun ob nen radio ist, bzw. tut sie das ist dieser beweis nicht rechtsgültig rein rechtlich hat die gez keinerlei möglichkeit dir eine falschaussage zu beweisen solange du nix falsches sagst bzw. angehörige, demzufolge muss eigentlich keiner zahlen^^ kurz problem vom op: meine wohnung ist allein über mich gemietet, ich habe aber noch nie gez gezahlt. ich wohne mit meiner freundin zusammen, die seit nem jahrzehnt gez zahlt, demzufolge brauche ich auch gar nicht zahlen weil wir ja im gleichen haushalt zusammen wohnen und leben. das weiss die gez aber nicht und schickt mir daher alle 6 monate mal nen brief ich solle denen auskunft erteilen jetzt kann ich a) das ding ausfüllen udn meine freundin angeben und hoffen dass sies raffen oder b) einfach in die tonne damit und nicht beachten, ich hab keine zeit mich um jeden scheiss zu kümmern ich habe mich bisher immer für b) entschieden weil mir die gez einfach zu blöde ist und sie mir sowieso nix kann, selbst wenn meine freundin hier nicht wohnen würde oder nicht zahlen würde tät ich nicht reagieren, solln die doch wen vorbeischicken der mir erstma gez erklärt weil ich null ahnung hab was das eigentlich is und die von mir wollen ![]() unsere ausländischen mitmenschen tuns btw nicht anders ![]() |
#7
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die nette person die den brief verfasst nen sich edv und macht sowas automatisiert ^^
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#8
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Ich machs bei solchen Briefen so; Wegwerfen... Wenn dies wirklich Ernst meinen melden sich die schon - Solangs nicht eingeschrieben kommt kanns mir egal sein
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#9
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Wie sie an die Daten kommen sollte mit dem Link von Tara klar geworden sein:
Zitat:
Ist jemand zu Rundfunkgebühren verpflichtet, dann muss dieser der GEZ auch antworten. Hat man keine Pflicht, dann muss man ihnen auch gar nicht antworten ![]() Siehe auch: Zitat:
Zitat:
![]() btw: wenn ein Rückumschlag bei gefügt ist, auf dem schon 'Antwort' aufgedruckt ist, kann man den Hinweis 'bitte freimachen' getrost ignorieren und den Brief/Postkarte ohne Briefmarke losschicken ![]() |
#10
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Naja Swizzy, auch wenn die Bilag in der Schweiz genauso abgeschafft gehört wie die GEZ in Deutschland, kann man das doch nicht ganz vergleichen... die sind da doch um einiges... sagen wir mal penetranter
![]() Dazu fällt mir grad wieder was lustiges ein... aus den Heise Foren: Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren...15239754/read/ Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt. Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen. Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist. Doch Hans ist schlau - Er informiert sich: Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering. Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig: Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen. Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht. Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind. Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund. Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat. Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen. Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.d...wthread&tid=66 Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu. Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen. Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat: Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist. Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt. Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher. "Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung. wie ein Forenschreiber einmals schrieb: "man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln" Aus http://www.ppc-welt.info/community/a...27074-p-4.html Geändert von Surli (28-11-2008 um 02:58 Uhr). |
#11
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Schönen Dank für die Stellungnahmen zum Thema.
![]() Jetzt bekam ich auch noch einen Anruf. Allerdings nicht von der GEZ. Der Anrufer stellte sich als Mitarbeiter von Emnid vor, und wollte eine Umfrage zum Thema Rundfunk machen. ![]() |
#12
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Vielleicht sollte man dem antworten, aber falsche Angaben machen.
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#13
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Wenn einer Interesse daran hat zu erfahren wie ich damit umgegangen bin, kann er mich gern per PN kontaktieren, man weiß ja nie wer hier mitliest
![]() ![]() Mein Tipp, anmelden ![]() Mfg. |
#14
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oh ja, solche Anrufe sind spitze, vorallem wenn man anfängt Sender und Sendungen aus Österreich und der Schweiz aufzuzählen. Macht sehr viel Spaß, besonders der Teil am Ende davon zu erzählen wieviele Sender die ganzen Hotels haben.
Ich zahle zwar die Gebühren, hatte aber viel Spaß beim Umzug von HH nach Berlin. War zwischenzeitlich 4xmal Fremd angemeldet worden. |