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  #1  
Alt 05-09-2007, 17:43
Benutzerbild von N8FALTER
N8FALTER N8FALTER ist offline
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Zitat von Sven Beitrag anzeigen
15t_d0c4|g4n2-31nf4c4
lesen kann ich´s... mit dem schreiben haperts.... ich bleibe bei phantasienamen, ohne zahlen und hoffe auf meine kampfkatze, dass die hier keinen reinlässt.... ist es andererseits nicht hausfriedensbruch und hat vor gericht 0 bestand, wenn die hier was installieren?
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^^°^^


Every time u download music, god kills a kitten.
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  #2  
Alt 05-09-2007, 17:50
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RedBasti RedBasti ist offline
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Beweismaterial was ohne richterliche Erlaubnis eingeholt wird ist nicht zulässig. Wenn der BND also heimlich deinen Rechner ausspäht hat das keine Relevanz vor Gericht. Denke hier gilt das gleiche wie bei nicht angeordneten Hausuntersuchungen. Die gesetzliche Grundlage für den Trojaner existiert ja eh nicht.
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  #3  
Alt 05-09-2007, 17:54
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äh afaik gibts das "froot of the poisonous tree" prinzip im amiland aber nicht bei uns. wenn die bei ner illegalen durchsuchung was finden, dürfen die das imho auch verwenden (gibt aber gewisse parameter und einschränkungen). du kannst sie aber halt nebenbei/hinterher/wieauchimmer für die Durchsuchung belangen

bin kein Jurist aber ich meinte das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fruit_o...h_.28Exkurs.29
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wie auch sonst überall gilt: ich wars nicht, Apo hat schuld!


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  #4  
Alt 05-09-2007, 19:28
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Ich frag mich ja, was passiert wenn du Hautresorptive Mittelchen auf die Tastatur schmierst bzw überall daran wo ein BKA depp dran gehen könnte
So ein wenig Cyanid in der Richtigen Form sorgt dafür das du spätestens an der Wohnungstür sehen kannst das einer da war.. weil ne Blaue Leiche im Weg liegen wird.. ^^ ( jedenfalls ohne Handschuhe ansonsten gleich noch kleber dazu auf andere tasten, das er die Handschuhe 100% ausziehen muss )
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  #5  
Alt 05-09-2007, 19:50
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also schließte bevor du kurz am sonntag zum bäcker gehst, deine "anti BKA voll mit kleber geschmiere alte tastatur an?"^^
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  #6  
Alt 05-09-2007, 19:52
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Wär doch ne Idee oder ?
Und für den Fall das wer clever sein will , alle USB Stecker hinten ebenfalls einschmieren
Nix hier von wegen eigene Tastatur mitbringen und so ^^
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  #7  
Alt 05-09-2007, 19:59
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naja aber wen kümmerts.
jeder von uns hat eh schon einen "iris scanner" an seinem pc... ohne das er nicht mal starten würde
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  #8  
Alt 05-09-2007, 19:59
Saroc Saroc ist offline
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Ganz kurz OT @Apokus: Geht das auch mit Windows, also so'n PW (oder Prog dafür) zum zusätzlich Desktop und den ganzen Rest verschlüsseln?

Topic: Tolle Sache. Aber ich geh' einfach auch mal davon aus das gängige Antivirenprogramme sowas dann entfernen.
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  #9  
Alt 05-09-2007, 20:02
Benutzerbild von Apokus
Apokus Apokus ist offline
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Klar geht das auch mit Windows
Google z.B. mal nach True Crypt ^^ imho das beste und jeder BKAler wird sicherlich in die Tischkante beissen
Aber vllt sollte man besser nicht mehr Aktuelle Versionen auf "unbekannten" Servern downloaden
Wer weiss wo sie den scheiss schon alles Installieren wollen ^^
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  #10  
Alt 27-02-2008, 12:19
Benutzerbild von RoteZora
RoteZora RoteZora ist offline
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Ort: Mittelerde
Beiträge: 13.753
RoteZora ist ein C...
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen

Ermittler dürfen heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Online-Durchsuchungen sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar - ein entsprechendes Gesetz in NRW wurde aber für nichtig erklärt.

Lt. Spiegel.de hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Das dem Verfahren zugrundeliegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig. Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.

Ist das jetzt eine gute Nachricht oder ein schlechte?

Ich bin mir da nicht so sicher, da Bundesinnenminister Schäuble dies als Startschuss für die "zügige Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen" sieht.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel


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