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#15
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Beweismaterial was ohne richterliche Erlaubnis eingeholt wird ist nicht zulässig. Wenn der BND also heimlich deinen Rechner ausspäht hat das keine Relevanz vor Gericht. Denke hier gilt das gleiche wie bei nicht angeordneten Hausuntersuchungen. Die gesetzliche Grundlage für den Trojaner existiert ja eh nicht.
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